Digitalisieren Sie Ihr Archiv mit Archive-IT und profitieren Sie nicht nur von der Förderung, sondern auch von einem starken Partner.
Der digitale Wandel soll durch das Krankenhauszukunftsgesetz in Krankenhäusern erleichtert und stärker vorangetrieben werden. Hierfür stellt der Bund 3 Milliarden Euro bereit, damit Kliniken in ihre Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Zusätzlich sollen die Länder weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen.
KHZG Förderung: Was wird gefördert?
Gefördert werden nach § 19 Abs. 1 Maßnahmen zur Modernisierung der Notfallkapazitäten, Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation sowie IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser.
Wer ist förderberechtigt?
Die Förderung nach dem Krankenhauszukunftsfonds ist für alle Krankenhäuser möglich, die in dem Krankenhausplan des jeweiligen Landes berücksichtigt sind (§ 8 KHG). Zudem können Vorhaben von Hochschulkliniken und Vorhaben, an denen Hochschulkliniken beteiligt sind, mit bis zu zehn Prozent des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden (§ 14a Absatz 2 Satz 2 KHG). Haben Sie weitere Fragen und Antworten zum Krankenhauszukunftsgesetz? Klicken Sie hier auf den Link!
Wie läuft das Verfahren ab?
Die Krankenhausträger können bereits seit dem 2. September 2020 mit der Umsetzung ihrer Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Zuerst meldet der Krankenhausträger oder ggf. die Hochschulklinik gegenüber dem zuständigen Land seinen Bedarf an. Darauffolgend entscheidet das Land, für welche Vorhaben eine Förderung beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragt werden soll. Dafür stellt das Land innerhalb von drei Monaten beim BAS einen Antrag auf Förderung des Vorhabens des Krankenhausträgers oder der Hochschule.
Auch länderübergreifende Vorhaben sind möglich. Das BAS prüft die Anträge der Länder anschließend und weist die Fördermittel zu. Die Länder können bis zum 31.12.2021 beim BAS Förderanträge einreichen. Auch die Digitalisierung Ihres Archivs und Dokumentenmanagements sind förderfähig. Sprechen Sie uns gerne auf Ihr Projekt an. Zum Formular des BAS zur Bedarfsanmeldung herunter.
Mehr Effizienz durch unsere Lösungen
Als Softwarehersteller und Anbieter der physischen sowie digitalen Archivierung sind unsere folgenden Leistungen nach § 14a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes förderungsfähig: