Digitalisierung & Arztpraxen: Hybride Archivierung vereinfacht telemedizinische Vernetzung
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Wer in Lohn und Brot steht, macht sich meist wenig Gedanken über die eng verzahnten Zuständigkeiten zwischen einem Jobcenter und der Agentur für Arbeit: Während die Agentur für alle Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung verantwortlich ist, kümmert sich ein Jobcenter um Menschen mit Anspruch auf Grundsicherung – umgangssprachlich Hartz IV genannt.
In der Regel betreiben Jobcenter gemeinsame Einrichtungen mit der ortsansässigen Agentur für Arbeit. In einem Viertel aller Kommunen jedoch erfüllen die Jobcenter ihren besonderen gesetzlichen Auftrag in Eigenregie parallel zur Agentur für Arbeit als sogenannte zugelassene kommunale Träger.
Neben finanziellen Leistungen unterstützen Jobcenter ihre Klienten unter anderem auch bei der Kinderbetreuung oder durch psychosoziale Angebote, um die Eingliederungschancen ins Erwerbsleben zu verbessern. Einen großen Raum nehmen hierbei Bildungs- und Teilhabeleistungen ein, die den Betroffenen neue berufliche Perspektiven eröffnen sollen. Allerdings sind in vielen Fällen – zum Beispiel vor der Gewährung einer Qualifikationsmaßnahme – zunächst die individuellen gesundheitlichen Voraussetzungen durch eine sozialmedizinische Begutachtung zu prüfen. Auch für passgenaue Vermittlungsvorschläge kann sozialmedizinische Expertise immer dann eine wertvolle Orientierungshilfe sein, wenn körperliche oder psychische Beeinträchtigungen vorliegen. Nicht zuletzt spielen gutachterliche Stellungnahmen im Kontext der sogenannten Aussteuerung zur Feststellung einer dauerhaften Leistungsunfähigkeit eine wesentliche Rolle.
Je früher ein solches Gutachten vorliegt, desto schneller kann die jeweilige Fördermaßnahme starten und desto zielgerichteter setzt ein Jobcenter seine verfügbaren Beratungs- und Vermittlungsressourcen ein. Traditionell übernimmt der bei den Agenturen angesiedelte ärztliche Dienst die meisten Jobcenter-Gutachtenaufträge. Da die dortigen Kapazitäten oftmals aber sehr begrenzt sind, schreiben immer mehr Jobcenter ihren Begutachtungsbedarf als Dienstleistung auf dem freien Markt aus. Denn erfahrungsgemäß arbeiten viele privatwirtschaftlich organisierte Institute dank ihrer Spezialisierung flexibler und können schneller die dringend benötigten sozialmedizinischen Ergebnisse liefen.
In der Praxis erweist sich bei solchen Kooperationen der Dokumentenaustausch oftmals als Achillesferse: Etliche der von den Betroffenen mitgebrachten Dokumente wie Krankenhaus- oder Befundberichte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Sie werden deshalb zeitraubend in verschlossenen Umschlägen an das beauftragte Institut versandt, wo nur der jeweilige Gutachter Einblick nehmen darf. Umgekehrt gliedert sich dessen Gutachten in zwei Hälften: einen medizinischen Teil mit Anamnese, Epikrise sowie Diagnosen und der daraus abgeleiteten sozialmedizinischen Stellungnahme. Nur dieser zweite Teil, der Auskunft etwa über die Eignung für eine bestimmte Tätigkeit gibt, darf von nichtärztlichem Personal in einem Jobcenter eingesehen werden.
Externe Datenarchivierung verringert Zeitaufwand im Jobcenter
Vermeiden lassen sich Zeitverlust und Datenschutzprobleme durch einen externen Spezialdienstleister, der sämtliche Papierdokumente vorab entgegennimmt, digitalisiert und beispielsweise über eine verschlüsselte Cloudanbindung im richtigen Moment dem jeweils berechtigten Akteur zur Verfügung stellt. Jobcenter befreien sich damit vom Management sensibler Informationen und deren aufwändiger Archivierung. Sie gewinnen mehr Zeit für die individuelle Betreuung, um gemeinsam mit einem Arbeitssuchenden zügig die jeweils optimale Eingliederungslösung zu finden.
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