Krankenhaus und Digitalisierung: Droht die Zwei-Klassen-Gesellschaft?
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wollen Bund und Länder die Digitalisierung der Krankenhäuser fördern. Das 4,3 milliardenschwere Programm soll helfen, dass...
Das im September 2020 beschlossene Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll die Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem über die nächsten Jahre kräftig ankurbeln: Bund und Länder stellen dafür insgesamt rund 4,3 Milliarden Euro an Fördermitteln bereit – gut drei Milliarden Euro entfallen auf den Bund, die restlichen 1,3 Milliarden steuern die Länder bei.
Neben der Modernisierung der stationären Notfallversorgung liegt ein besonderer Fokus des Krankenhauszukunftsfonds auf digitalen Services, die zu einem höheren Vernetzungsgrad im Gesundheitswesen führen und dadurch eine zeitgemäße Patientenversorgung ermöglichen. Wie das Bundesamt für Soziale Sicherung im Januar 2022 meldete, stieß der Fond auf enorme Resonanz: Bis zum 31. Dezember 2021 – dem Ende der gesetzlichen Antragsfrist – gingen dort mehr als 6.000 Förderanträge ein, die das Fondvolumen nahezu vollständig ausschöpfen.
Mit der Inanspruchnahme dieser Fördergelder gehen Krankenhäuser allerdings auch neuartige Pflichten ein. Denn die Mittelvergabe ist an die Teilnahme an einer zentralen Reifegradmessung unter dem Namen „DigitalRadar Krankenhaus“ gebunden, mit der das Bundesgesundheitsministerium ein Konsortium aus verschiedenen Forschungseinrichtungen beauftragt hat. Ziel der Erhebung ist ein landesweiter Überblick über den Digitalisierungsgrad in deutschen Kliniken, der auch Aufschluss über die Wirkung der aktuellen Fördermaßnahmen auf die Qualität der medizinischen Versorgung gibt.
Inzwischen liegen die ersten Ergebnisse aus dem DigitalRadar vor: Handlungsbedarf besteht demnach vor allem bei der Optimierung klinischer Prozesse und beim telemedizinischen Informationsaustausch. Auch in puncto Interoperabilität zwischen verschiedenen Softwareanwendungen gibt es hierzulande noch einiges zu tun.
Als nationaler Benchmark liefert der DigitalRadar einen Maßstab, der hiesige Kliniken auch unabhängig von staatlicher Förderung erheblich unter Zugzwang setzt. Immerhin sieht das KHZG ab 2025 einen zweiprozentigen Vergütungsabschlag vor – sofern bestimmte digitale Leistungen nicht zur Verfügung stehen. Mit anderen Worten: Wer den digitalen Maturatest nicht besteht, muss künftig mit Ertragseinbußen rechnen.
Doch wie erlangt ein Krankenhaus die digitale Reife auf möglichst kurzem Weg? Auch dafür liefert der DigitalRadar klare Ansatzpunkte: Sowohl die Digitalisierung klinischer Prozesse als auch ein reibungsloser telemedizinischer Informationsaustausch setzen einen unkomplizierten Zugriff auf alle relevanten Dokumente in digitaler Form voraus. Gerade die Komplettdigitalisierung vieler Regalmeter voller Akten ist jedoch eine Herausforderung, vor deren Komplexität viele Häuser zurückschrecken – zumal oft nur ein Bruchteil der physischen Dokumente für konkrete Prozessverbesserungen tatsächlich benötigt wird.
Als Alternative bietet sich hier ein schrittweises Vorgehen mit einer Digitalisierung On-Demand an: Nur dann, wenn etwa ein Vorbefund aus einer früheren Rehamaßnahme für die aktuelle Therapieplanung eine Rolle spielt, werden die entsprechenden Dokumente eingescannt, mit Metadaten angereichert und in das digitale Archiv eingefügt. Dies muss allerdings innerhalb eines garantierten Zeitfensters von beispielsweise anderthalb Stunden geschehen, damit der reguläre Klinikablauf nicht ins Stocken gerät. Immer mehr Krankenhäuser lagern deshalb alle dafür notwendigen Arbeitsschritte an einen professionellen Dienstleister aus, der auch gleich die physische Archivierung unter Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen und Datenschutzbestimmungen übernimmt. Auf diese Weise gewinnen Kliniken mehr Freiraum für die Prozessoptimierung, die ihren digitalen Reifegrad nachprüfbar verbessern.
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